
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für B2B-Softwareprodukte und digitale Leistungen.
Firma HandwerkSoft, Inhaber Konstantin Plotnikov. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktangaben ergeben sich aus dem Angebot, der Rechnung oder dem Impressum des Anbieters.
Version 1.0
Stand: 11.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HandwerkSoft (nachfolgend “Anbieter”) und seinen Kunden über die Bereitstellung von Softwareprodukten, digitalen Inhalten, Lizenzen sowie damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Updates, Upgrades, Support oder Individualanpassungen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile sind in nachstehender Rangfolge:
1. individuell ausgehandelte Vereinbarungen,
2. Angebote, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen,
3. produktspezifische Lizenzbedingungen bzw. Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA),
4. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
5. gesetzliche Regelungen.
(2) Bei Widersprüchen gehen die jeweils höherrangigen Regelungen vor.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Annahme eines Angebots, durch Bereitstellung der Software, durch Bereitstellung einer Lizenzdatei, durch Zahlung der vereinbarten Vergütung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Produktbeschreibung, der bereitgestellten Lizenzdatei sowie den produktspezifischen Lizenzbedingungen oder der jeweiligen EULA.
§ 4 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich unbefristete oder befristete Überlassung von Software sowie gegebenenfalls die Erbringung begleitender Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Die Bereitstellung kann insbesondere erfolgen durch Download, Installationspaket, Lizenzdatei, Lizenzschlüssel, Aktivierungsdaten, Dokumentation oder sonstige digitale Bereitstellung.
(3) Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(4) Open-Source-Bestandteile oder Drittanbieterkomponenten können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Soweit solche Bedingungen zwingend gelten, bleiben sie von diesen AGB unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der jeweils überlassenen Software gemäß den vertraglichen und produktspezifischen Bestimmungen ein.
(2) Nutzungsrechte können produktspezifisch an den jeweiligen Lizenznehmer gebunden sein, insbesondere durch lizenznehmerbezogene Lizenzdateien, kunden- oder installationsspezifische Aktivierungsdaten, Signaturprüfungen oder vergleichbare technische Mechanismen.
(3) In Fällen einer solchen Bindung ist die Nutzung ausschließlich im Betrieb des lizenzierten Vertragspartners und innerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs zulässig, sofern produktspezifisch nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Nutzungsrechte nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zwingende gesetzliche Übertragungsrechte bleiben unberührt.
(5) Produktspezifische Lizenzbedingungen oder eine jeweilige EULA können weitere Bestimmungen zur Nutzung, Übertragbarkeit, Lizenzbindung, Aktivierung, technischen Schutzmaßnahmen und Beendigung enthalten.
§ 6 Technische Schutzmaßnahmen
(1) Die Software kann technische Schutzmaßnahmen enthalten, insbesondere Signaturprüfungen, Lizenzdateien, Aktivierungs- oder Lizenzprüfmechanismen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen, Lizenzdateien, Lizenzschlüssel, Aktivierungsdaten, Signaturprüfungen oder Lizenzprüfungen zu umgehen, zu entfernen, zu verändern oder zu manipulieren, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzdateien, Lizenzschlüssel und sonstige Aktivierungsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Bei Verlust, Missbrauch oder Verdacht auf unbefugte Nutzung von Lizenzdaten hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich vertragsgemäß und bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen, verarbeiteten oder erzeugten Daten sowie für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, regulatorischen, technischen und fachlichen Vorschriften.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen vorzunehmen und die fachliche Richtigkeit von Arbeitsergebnissen, Ausgaben, Dokumenten oder Kennzeichnungen vor Verwendung zu prüfen.
§ 8 Unzulässige Nutzung
(1) Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ist es insbesondere unzulässig:
– die Software oder Nutzungsrechte Dritten zu überlassen;
– die Software durch nicht berechtigte Dritte nutzen zu lassen;
– die Software als SaaS-, Hosting-, Cloud- oder Rechenzentrumsleistung für Dritte anzubieten;
– die Software auf Systemen Dritter zu installieren;
– die Software außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs zu nutzen;
– die Software oder Lizenzdaten zu verändern, um eine Nutzung durch andere Lizenznehmer oder Dritte zu ermöglichen.
(2) Unzulässig ist ferner jede Nutzung, die darauf abzielt, vertragliche oder technische Beschränkungen zu umgehen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
(5) Der Anbieter kann die Bereitstellung weiterer Leistungen verweigern oder aussetzen, solange fällige Forderungen nicht beglichen sind, soweit dies gesetzlich zulässig und für den Kunden zumutbar ist.
§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für den unternehmerischen Verkehr, soweit in diesen AGB oder in produktspezifischen Vertragsunterlagen nichts Wirksames anderes vereinbart ist.
(2) Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Fehlerbehebung, Ersatzlieferung, Bereitstellung eines Updates, Umgehungslösung oder sonstige zumutbare Maßnahme erfolgen.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen und, soweit zumutbar, Informationen bereitzustellen, die für Analyse und Behebung erforderlich sind.
(4) Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten, vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet ist, sofern dieser Zweck nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
§ 12 Updates, Upgrades und Support
(1) Ein Anspruch auf funktionserweiternde Upgrades oder Support besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(3) Freiwillig bereitgestellte Updates, Upgrades oder Supportleistungen begründen keinen zukünftigen Anspruch auf weitere Updates, Upgrades oder Supportleistungen.
(4) Supportleistungen können nach Art, Umfang, Reaktionszeit und Vergütung gesondert vereinbart werden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Software weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, Fehler zu korrigieren oder technische Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet werden, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung und Leistungserbringung, soweit dies erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist.
(3) Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO liegt nur vor, wenn der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierüber eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurde.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingegebene oder verarbeitete personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
(5) Der Anbieter trifft keine Prüfungspflicht hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der durch den Kunden eingegebenen oder verarbeiteten Inhalte.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, wirtschaftliche, betriebliche oder lizenzbezogene Informationen, Lizenzdateien, Lizenzschlüssel, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Produktinformationen sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Lizenzdatei oder den produktspezifischen Lizenzbedingungen.
(2) Sofern keine befristete Lizenz vereinbart wurde, werden Nutzungsrechte auf unbestimmte Zeit eingeräumt.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Vertrag oder einzelne Nutzungsrechte bei schwerwiegenden Vertragsverstößen fristlos zu kündigen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, unberechtigter Weitergabe der Software, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder erheblicher Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs.
(5) Nach Beendigung eines Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Software einzustellen und vorhandene Kopien zu löschen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.
(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen oder individuell vereinbart wurden.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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